Das Wichtigste kompakt:
- Akku- und Batteriebeleuchtung müssen nur noch bei Bedarf mitgeführt werden
- Der zweite Rückstrahler fällt weg
- Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind jetzt erlaubt
- Zwei Scheinwerfer sowie ein zweites Rücklicht sind zugelassen
- Beleuchtung an Anhängern ist klarer geregelt
Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums. Speziell Paragraph 67 zu den „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“ ist seit dem 1. Juni 2017 in grundlegender Überarbeitung in Kraft. Der pressedienst-fahrrad erklärt die Änderungen und hat Experten zu deren Einschätzungen befragt.
Kommentar schreiben
Latz (Freitag, 29 September 2017 20:57)
Jetzt wird es nur noch Zeit, dass diese elendigen Pedalrückstrahler nicht mehr vorgeschrieben sind.
WattRad (Freitag, 29 September 2017 21:08)
Absolut dacor �